Markus Hirn ist bemüht, die Plattform Ständla barrierefrei zugänglich zu machen. Maßgeblich sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, sowie die harmonisierte Norm EN 301 549.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website staendla.die-hirns.de einschließlich der Flohmarkt-Seiten, Veranstalterseiten, Formulare (Registrierung, Standanmeldung, Widerruf, Kündigung), des Kundenbereichs und der zur Einbettung auf anderen Websites bereitgestellten Karten- und Listenansichten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Plattform ist mit den Anforderungen weitgehend vereinbar. Die unten aufgeführten Inhalte sind nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei.
Umgesetzt
- Bedienung aller Funktionen per Tastatur, sichtbarer Fokus, ausreichend große Schaltflächen (mindestens 44 × 44 Pixel)
- Textalternative zur Karte: alle Stände stehen zusätzlich als strukturierte, sortier- und filterbare Liste bereit
- Ausreichende Farbkontraste (mindestens 4,5 : 1) – auch bei vom Veranstalter gewählten Farben, die automatisch angepasst werden
- Beschriftete Formularfelder, verständliche Fehlermeldungen, Statusmeldungen für Bildschirmleser
- Anpassbare Textgröße und Darstellung auf allen Bildschirmgrößen ohne Informationsverlust
- Keine zeitlich begrenzten Eingaben, keine automatisch abspielenden Inhalte, keine Cookies oder Einblendungen
Nicht barrierefreie Inhalte
- Interaktive Karte: Die Kartenansicht (Kartenkacheln von OpenStreetMap) ist mit Bildschirmlesern nur eingeschränkt nutzbar. Alternative: Die Standliste unterhalb der Karte enthält dieselben Informationen in barrierefreier Form.
- Festplan (Feste & Märkte): Die grafische Lage der Fahrgeschäfte und Stände ist mit Bildschirmlesern nur eingeschränkt erfassbar. Alternative: Alle Geschäfte stehen mit Standnummer und Art in der Liste unterhalb des Plans; die Standnummer ist am Festplatz ausgeschildert.
- Lageplan-Werkzeug für Kommunen: Das Setzen der Plätze ist grafisch. Ohne Maus steht „In Kartenmitte setzen“ und das Verschieben in Metern über Schaltflächen zur Verfügung; Maße, Drehung und Standnummer sind beschriftete Eingabefelder.
- Fotos der Standbetreiber: Fotos werden von Nutzerinnen und Nutzern hochgeladen und haben keine individuelle Bildbeschreibung. Die wesentlichen Informationen stehen im Text des jeweiligen Standes.
- Druck- und PDF-Ansichten (Plakat, Aushang, Übersichtskarte, Standschild, Rechnung): Sie sind für den Ausdruck gestaltet. Die enthaltenen Informationen sind auf den jeweiligen Webseiten barrierefrei verfügbar; PDF-Dateien, die über die Druckfunktion des Browsers erzeugt werden, sind nicht vollständig getaggt.
- Übersichtskarte zum Ausdrucken (A3/A2): grafische Darstellung ohne Textalternative im Ausdruck; die nummerierte Standliste auf demselben Blatt enthält alle Angaben.
Eine Verbesserung der Kartendarstellung ist mit vertretbarem Aufwand derzeit nicht möglich; die gleichwertige Standliste stellt den Zugang zu allen Informationen sicher.
Einbindung auf Websites von Veranstaltern
Veranstalter können Termine, Flohmarktkarten, Festpläne und Bewerbungsformulare auf ihrer eigenen Website einbinden. Die eingebundenen Inhalte entsprechen den hier beschriebenen Ansichten; der Rahmen erhält automatisch einen beschreibenden Titel und passt seine Höhe dem Inhalt an, sodass kein zusätzlicher Bildlauf entsteht. Für die Barrierefreiheit der übrigen Seite ist der jeweilige Veranstalter verantwortlich.
Erstellung dieser Erklärung
Die Erklärung wurde am 09.10.2026 erstellt bzw. zuletzt überprüft. Grundlage ist eine Selbstbewertung. Zusätzlich wird jede neue Version der Plattform vor der Veröffentlichung automatisiert mit dem Prüfwerkzeug axe-core gegen WCAG 2.1 A und AA getestet (aktuelle Version 1.4.0).
Barriere melden: Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen oder benötigen Sie Informationen in einer anderen Form? Schreiben Sie uns:
Markus Hirn
Bahnhofstr. 19, 90556 Cadolzburg
E-Mail: staendla@staendla.die-hirns.de
Wir beantworten Ihre Nachricht in der Regel innerhalb von zwei Wochen, spätestens innerhalb von sechs Wochen.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie auf Ihre Nachricht innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Freistaats Bayern wenden. Das Verfahren ist für Sie kostenlos. Für Angebote öffentlicher Stellen in Bayern (z. B. Gemeinden, die diese Karte einbinden) richtet es sich nach Art. 13 BayBGG und der Bayerischen E-Government-Verordnung.
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47, 81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Web: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Hinweis für Kommunen, die die Karte einbinden
Binden Sie eine Flohmarkt- oder Veranstalterseite auf Ihrer Website ein, nehmen Sie bitte den folgenden Baustein in Ihre eigene Erklärung zur Barrierefreiheit auf (Abschnitt „Nicht barrierefreie Inhalte“):