1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Plattform Ständla durch Veranstalter von Garagen-, Hof- und Dorfflohmärkten („Veranstalter“). Betreiber ist Markus Hirn, Bahnhofstr. 19, 90556 Cadolzburg („Betreiber“). Für Standbetreiber und Besucher gelten die Nutzungsregeln.
2. Leistung
Der Betreiber stellt dem Veranstalter einen Zugang bereit, mit dem er beliebig viele Flohmärkte anlegen, Stände verwalten, Aushänge erzeugen und Standbetreiber benachrichtigen kann. Besucher sehen die Flohmärkte und Stände auf einer Karte. Der Betreiber schuldet die Bereitstellung der Plattform mit einer Verfügbarkeit von 98 % im Jahresmittel; Wartungsfenster werden nach Möglichkeit angekündigt.
2a. Einbindung in die eigene Website
(1) Der Betreiber stellt dem Veranstalter Code bereit, mit dem er Termine, Flohmarktkarten und – mit dem Zusatzmodul – Festpläne und Bewerbungsformulare auf seiner eigenen Website einbinden kann. Die Einbindung ist im Jahresbeitrag enthalten.
(2) Für die Website, auf der er die Inhalte einbindet, ist der Veranstalter verantwortlich, insbesondere für die Information der Besucher in seiner Datenschutzerklärung (der Betreiber stellt dafür einen Textbaustein bereit) und für die Barrierefreiheit seiner Seite. Der Veranstalter kann die Einbindung auf seine eigenen Domains beschränken; der Betreiber empfiehlt dies.
(3) Die Darstellung hängt auch vom Redaktionssystem des Veranstalters ab; einen Anspruch auf Funktion in jedem System gibt es nicht. Bei missbräuchlicher Verwendung, etwa auf fremden Websites, kann der Betreiber die Einbindung für das Konto sperren. Werden Inhalte gelöscht oder endet der Vertrag, zeigt die Einbindung einen Hinweis, dass der Inhalt nicht mehr verfügbar ist.
3. Vertragsschluss, Laufzeit, Kosten
Mit der Registrierung als Veranstalter gibt der Veranstalter ein Angebot ab; der Vertrag kommt mit Freischaltung durch den Betreiber zustande. Die Nutzung ist kostenlos und unbefristet; der Veranstalter kann sie jederzeit beenden, indem er kündigt oder sein Konto löscht. Will der Betreiber künftig Entgelte erheben, kündigt er dies mindestens drei Monate vorher per E-Mail an. Kostenpflichtig wird der Vertrag nur, wenn der Veranstalter ausdrücklich zustimmt; ohne Zustimmung endet er zum angekündigten Zeitpunkt, ohne dass Kosten entstehen. Bestehende Flohmärkte bleiben dann bis zu ihrem Termin sichtbar. Die Zustimmung durch Schweigen nach Nr. 9 gilt hierfür nicht.
4. Widerruf für Verbraucher
Privatpersonen (Verbraucher) können den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular und die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ finden Sie auf der Seite Widerruf.
5. Pflichten des Veranstalters
Der Veranstalter ist für die Durchführung seines Flohmarkts verantwortlich, insbesondere für behördliche Anzeigen oder Erlaubnisse (z. B. Sondernutzung öffentlicher Flächen, Sonn- und Feiertagsregelungen), für die Richtigkeit seiner Angaben und für rechtmäßige Inhalte. Der Betreiber ist nicht Veranstalter des Flohmarkts und haftet nicht für dessen Durchführung. Der Veranstalter gibt Stände nur frei, wenn sie den Nutzungsregeln entsprechen, und entfernt unzulässige Inhalte.
6. Daten der Standbetreiber
Der Veranstalter erhält Zugriff auf Adressen und Angaben der Stände seines Flohmarkts ausschließlich zur Organisation des Flohmarkts. Er darf diese Daten nicht für andere Zwecke verwenden, nicht an Dritte weitergeben und muss sie nach dem Flohmarkt löschen (Exporte, Ausdrucke). Nachrichten an Standbetreiber werden über die Plattform versendet.
6a. Zusatzmodul „Feste & Märkte“
(1) Auf Anfrage schaltet der Betreiber Kommunen und anderen Veranstaltern das Zusatzmodul „Feste & Märkte“ frei. Es umfasst die Ausschreibung von Festen und Märkten, die Online-Bewerbung von Schaustellern und Marktbeschickern, die Bewertung und Entscheidung, die Erstellung von Bescheiden und Gebührenbescheiden bzw. Rechnungen im Namen des Veranstalters, die Platzvergabe auf einer Karte und einen öffentlichen Festplan.
(2) Das Zusatzmodul ist kostenlos. Für die Einführung von Entgelten gilt Nr. 3 entsprechend; Laufzeit und Beendigung richten sich nach dem Hauptvertrag (Nr. 3 und 7).
(3) Der Veranstalter entscheidet allein über Zulassung, Ablehnung, Gebühren und Platzvergabe; die Plattform trifft keine Entscheidungen. Die bereitgestellten Mustertexte (Bescheide, Rechtsbehelfsbelehrung, Datenschutzhinweise) sind Vorschläge ohne Rechtsberatung; der Veranstalter prüft sie vor der Verwendung und ergänzt seine Angaben. Gebühren und Standgelder der Beschicker stehen allein dem Veranstalter zu und werden nicht über den Betreiber abgewickelt.
(4) Für die Daten der Bewerber gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit ihrer Anlage 3; der Veranstalter übernimmt Bescheide und Gebührenunterlagen vor Ablauf der automatischen Löschfrist in seine Akte.
7. Sperrung, Kündigung
Bei Verstößen gegen diese Bedingungen oder Gesetze kann der Betreiber Inhalte entfernen und den Zugang sperren. Beide Seiten können aus wichtigem Grund kündigen. Der Veranstalter kann sein Konto jederzeit selbst löschen.
8. Haftung
Der Betreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für Inhalte der Veranstalter und Standbetreiber übernimmt der Betreiber keine Gewähr.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Änderungen dieser Bedingungen werden per E-Mail angekündigt; widerspricht der Veranstalter nicht innerhalb von sechs Wochen, gelten sie als angenommen. Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit (ec.europa.eu/consumers/odr); zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Stand: 09.10.2026